Dienstleistungen für den Netzbetrieb
Für Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke sind die Anforderungen seit der Liberalisierung besonders gestiegen. Die Anreizregulierung konfrontiert Akteure mit einem enormen Kostendruck und gesetzliche Unbundlings-vorschriften führen zu einer Umstrukturierung gegebener Strukturen. Hinzu kommen erhöhte Investitionen in Netze durch Instandhaltung veralteter Anlagen, der Netzausbau für die Einspeisung von Solar- und Windenergie sowie der gestiegene Wettbewerbsdruck durch die gestiegene Anbieterzahl.
IEBT unterstützt Kunden, gesetzliche Auflagen und Vorschriften zu erfüllen und sich, trotz des sich ausdehnenden Spannungsfeldes, erfolgreich am Markt zu positionieren.
Ausgestaltung des Netzbetriebes im regulierten Umfeld
- Umsetzung des Unbundling
- Buchhalterische Entflechtung gem. § 10 EnWG
- Informationelle Entflechtung gem. § 9 EnWG
- Operationelle Entflechtung gem. § 8 Abs. 2-4 EnWG
- Rechtliche Entflechtung gem. § 7 EnWG
Entscheidungsunterstützende Instrumente
- Bewertung von Netzen bzw. Anlagen
- Betriebsmittelsegmentierung
- Evaluierung von Maßnahmen bei Netzkäufen, Verkäufen oder Privatisierung
Regulierungsmanagement
- Anpassung der Organisationsstruktur an gesetzliche Vorgaben
- Beantragung, Kalkulation und Dokumentation der Netzentgelte Strom und Gas
- Schnittstelle zwischen Stadtwerk und BNetzA/ LRegB
Bilanzkreismanagement für Strom und Gas
- Erstellung von Fahrplänen
- Kontrolle der Bilanzkreisabrechnung nach gesetzlichen Regularien
- Sicherstellung der Kommunikation mit Marktteilnehmern
Entwicklung eines intelligenten Stromnetzes (Smart Grid/Smart Metering)
- Integration von Erneuerbaren Energien und Energiemanagement in Verteilnetzen
- Betriebswirtschaftliche Anwendungen und Entwicklung neuer Geschäftsfelder
Leistungen für Letztverbraucher:
Netzentgelte
- Der § 19 Absatz 2 StromNEV verpflichtet Netzbetreiber dazu, Endkunden mit einem atypischen Lastverhalten ein individuelles Netzentgelt in Abweichung von § 16 StromNEV anzubieten.
- Begleitung bei Genehmigungsverfahren zur Reduktion von Netznutzungsentgelten nach § 19 Abs. 2, Satz 1 StromNEV
- Begleitung bei Genehmigungsverfahren zur Befreiung von Netznutzungsentgelten nach § 19 Abs. 2, Satz 2 StromNEV
- Prüfung notwendiger Anforderungen
- Dokumentation und Ermittlung notwendiger Daten und Lastgänge
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